Powerbanks dürfen im Flugzeug ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die darin enthaltenen Lithiumbatterien gelten als Gefahrgut, weil durch einen Kurzschluss Brände entstehen können. Airlines, Flughäfen und andere Länder legen allerdings eigene Richtlinien für die Mitnahme von Powerbanks im Flugzeug fest. Deshalb vor dem Flug die Bestimmungen durchlesen und die Powerbank im Flugzeug stets nach Vorschrift mitführen. So geht auch auf einer langen Reise dem Smartphone die Energie nicht so schnell aus!